Es ermöglicht Fahranfängern, mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B, B96 oder BE zu führen (je nach abgelegter Prüfung PKW mit oder ohne Anhänger).
Beim BF17 absolvieren die Jugendlichen dieselbe Fahrausbildung und Prüfung wie Personen, die den Führerschein ab 18 Jahren machen.
Begleitetes Fahren ab 17, dass 17-Jährige nur in Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren dürfen. Die Begleitperson muss in deiner Prüfungsbescheinigung eingetragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Begleitauflage gilt nur in Deutschland und Österreich.
Eine Schulung für Begleiter ist nicht vorgeschrieben.
Es ist jedoch empfehlenswert, dass sie sich gemeinsam mit dem Fahranfänger auf BF17 vorbereiten.
Hierzu eignet sich zum Beispiel ein Informationsabend in der Fahrschule. Er richtet sich insbesondere an die Begleitpersonen, erklärt ihnen ihre Aufgaben und vermittelt, wie sie sich während der Fahrt angemessen verhalten.
Die Ausbildung Führerschein ab 17 in der Fahrschule legt den Grundstein für sicheres Autofahren. Allerdings verunglücken Fahranfänger häufig kurz nachdem sie ihre Führerscheinprüfung abgelegt haben.
Begleitetes Fahren ab 17 bietet die Möglichkeit nach der Ausbildung bis zu zwölf Monate in Begleitung eines erfahrenen Erwachsenen weiter zu üben. Die Praxis zeigt, dass Jugendliche begleitet ein Mehrfaches an Kilometern zurücklegen als während der Ausbildung in der Fahrschule.
Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kann man den Antrag auf Erteilung zum BF 17, Begleitetes Fahren ab 17 stellen und die Fahrschulausbildung absolvieren.
Die theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17.Geburtstag, mit 17 wird die Bescheinigung ausgehändigt, nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung, damit beginnt auch die zweijährige Probezeit.
Fahrzeuge (§ 6 FeV):
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Befristung:
Führerscheine, die ab Januar 2013 ausgestellt werden, haben nur noch eine befristete Gültigkeit von 15 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Führerschein beantragt werden, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren.
Einschluss:
Klasse B schließt die Klassen L (Land und Forstwirtschaftliche Kfz), AM (Moped, Mokick, Trike, Quad - bis 50ccm und bis 45km/h).
Sonstiges:
Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.
Zum 18. Geburtstag braucht der Kartenführerschein nicht eigens beantragt zu werden. Dies übernimmt die Führerscheinstelle. Sobald ein Fahranfänger 18 Jahre alt ist, kann er seinen Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle abholen – einfach und unkompliziert.
Er muss lediglich die bisher gültige Prüfungsbescheinigung vorlegen.
Die Prüfungsbescheinigung ist bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, danach ist sie abgelaufen.
Ab dem Alter von 18 Jahren darf auch ohne Begleitung gefahren werden. Wird die Prüfungsbescheinigung während der Dreimonatsfrist nicht gegen den Kartenführerschein umgetauscht, besitzt der Jugendliche anschließend keinen gültigen Führerschein mehr.
Wer dann ohne Kartenführerschein Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Sobald die Praktische Prüfung mit der Auflage zum begleiteten Fahren bestanden wurde, kann unmittelbar mit den Anhänger Führerscheinen B96 oder BE begonnen werden.
Das Mindestalter von 18 Jahren verkürzt sich durch die BF17 Auflage auf mindestens 17 Jahren.
Unser Tipp Teilen Sie Ihrer Versicherung die Teilnahme am Begleiteten Fahren mit, weil die Police eventuell angepasst werden muss. Das ist im Schadensfall wichtig. Wird bei BF17 ein Fahrzeug benutzt, dessen Fahrer laut der Versicherungsbestimmungen älter als 17 sein muss, kann es zu erheblichen Problemen kommen.
Ja, das ist möglich, und zwar insbesondere dann, wenn gegen die Auflagen des Begleiteten Fahrens verstoßen wird.
Des Weiteren ist Fahren ohne Begleitung ein schwerwiegender Verstoß gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung die zur Widerrufung führt.
Da sich der Verstoß innerhalb der Probezeit ereignet, wird nicht nur ein Bußgeld erteilt, sondern auch die Probezeit verlängert.
Zudem muss der Fahranfänger vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein kostenpflichtiges Aufbauseminar nach § 2a Abs. 2 StVG absolvieren.
Voraussetzung für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Für die Anmeldung in der Fahrschule MotoCar in Köln benötigen wir deinen Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis und weil du unter 18 Jahre bist einen Erziehungsberechtigten für die Unterschrift.
Alle Unterlagen für den Antrag auf Erteilung BF17 bereiten wir mit dir hier bei uns in der Fahrschule vor und erklären dir den Ablauf, du musst nur noch an einem Erste Hilfe Kurs teilnehmen, einen Sehtest und zwei Passbilder, dazu bekommst du Infos und Termine in deiner Fahrschule MotoCar in Köln.
Für den Antrag benötigst du folgende Unterlagen:
Das alles bereiten wir mit dir in deiner Fahrschule MotoCar vor.
Die angegebenen Gebühren können abweichen, keine Gewähr.