ist eine Anhängerausbildung ohne theoretischen und praktischen Prüfung, lediglich eine theoretische und praktische Ausbildung.
Diese Fahrerschulung wird am Ende der Ausbildung durch eine Bescheinigung für die Erfolgreiche Teilname bestätigt.
Voraussetzung:
Gültiger Führerschein Klasse B.
Mindestalter: 18 Jahre 17 Jahre bei Begleitetes Fahren mit 17.
PKW mit Anhänger und einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.
Wer aber einen größeren Anhänger ziehen möchte muss seinen Führerschein auf die Führerschein Klasse BE erweitern.
Wichtige Info:
Die zulässige zGm (zulässige Gesammtmasse) des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs (Das Kfz daß den Anhänger ziehen wird) nicht übersteigen.
Übersteigt die zGm des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs, dann darf dieses Gespann nur mit der Führerschein Klasse BE gefahren werden, die Führerschein Schlüsselzahl B96 reicht dafür nicht aus.
Theoretische Ausbildung:
2,5 Std. theoretischer Unterricht
Praktische Ausbildung:
3,5 Std. praktischer Umgang mit dem Anhänger
Praktische Ausbildung:
1 Std. fahren im öffentlichen Straßenverkehr
Theoretische Prüfung:
entfällt.
Praktische Prüfung:
entfällt.
Für die Anmeldung in der Fahrschule MotoCar benötigen wir deinen Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis und deinen gültigen Führerschein Klasse B.
Alle Unterlagen für den Eintrag der Schlüsselzahl B96, bereiten wir mit dir hier bei uns in der Fahrschule MotoCar vor und erklären dir den Ablauf, einen Sehtest und zwei Passbilder, dazu bekommst du Infos und Termine in deiner Fahrschule MotoCar.
Es ist kein Antrag vor der Fahrerschulung nötig, am Ende deiner Fahrerschulung bestätigen wir als Fahrschule die erfolgreiche Teilname an einer Fahrerschulung und werden dir deine Teiname Bescheinigung für die Vorlage bei der zuständigen Führerscheinstelle ausstellen.
Zusätzlich benötigst du diese im folgenden aufgelisteten Unterlagen:
Sonstiges:
Der Erwerb dieser Berechtigung erfolgt durch eine Fahrerschulung nach FeV Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule.