Neu ab 01.04.2021
Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung auf dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist.
Diese Möglichkeit wird sowohl Bewerbern um eine Fahrerlaubnis als grundsätzlich auch Inhabern einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B eröffnet.
Im Gegensatz zu den bis 1986 geltenden Bestimmungen wird die erforderliche Fahrstundenzahl von mindestens sechs Stunden auf min-destens zehn Stunden erhöht. Zusätzlich muss der Inhaber der Fahrschule/die verantwortliche Leitung bescheinigen, dass der Bewerber/Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
Auf diese Weise wird unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheitsbedenken die Ausbildung auf Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen gefördert.
Jährlich werden von den Technischen Prüf-stellen lediglich zwischen 400 und 500 Prüfungen zum Wegfall dieser Beschränkung abgenommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Personen, deren Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen beschränkt wurde, von dieser Alternative keinen Gebrauch machen können.
Die Behörde muss hier vor Herstellung des Führerscheins lediglich den Nachweis über die Schulung prüfen.
Um den Verkehr sicherer und nachhaltiger zu machen, soll die Attraktivität von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen bei jungen Fahranfängern erhöht werden.
Um jungen Fahranfängern bereits während der Ausbildung die Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und die Nutzung hochautomatisierter Fahrfunktionen zu ermöglichen und sie mit der neuen Technik und deren Anwendung vertraut zu machen,
Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung auf dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist.
Diese Möglichkeit wird sowohl Bewerbern um eine Fahrerlaubnis als grundsätzlich auch Inhabern einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B eröffnet.
Im Gegensatz zu den bis 1986 geltenden Bestimmungen wird die erforderliche Fahrstundenzahl von mindestens sechs Stunden auf mindestens zehn Stunden erhöht.
Zusätzlich muss der Inhaber der Fahrschule/die verantwortliche Leitung bescheinigen , dass der Bewerber/Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
Auf diese Weise wird unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheitsbedenken die Ausbildung auf Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen gefördert.
Während deiner Ausbildung integrieren wir auch deine Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe, so das auch 10x45min. Fahrstunden und eine 15 minutige Fahrprüfung absolviert werden.
Nach Abschluss bescheinigen wir diesen Ausbildungsteil die auch für die Vorlage bei deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde dient.
Letzte Aktualisierung der Seite: 21.01.2020